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Baulicher Brandschutz: Prüfsachverständige/r - Anerkennung

Leistungsbeschreibung

Prüfsachverständige für den Brandschutz prüfen und bescheinigen in ihrem jeweiligen Fachbereich im Auftrag der Bauherrin oder des Bauherrn oder der/ des sonstigen nach Bauordnungsrecht Verantwortlichen die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen für den Brandschutz, soweit dies in der Landesbauordnung oder in Vorschriften aufgrund dieses Gesetzes vorgesehen ist.

Prüfsachverständige für den Brandschutz nehmen keine hoheitlichen bauaufsichtlichen Prüfaufgaben wahr. Sie sind im Rahmen der ihnen obliegenden Prüfaufgaben unabhängig und an Weisungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers nicht gebunden.

Die Anerkennung als Prüfsachverständige für Brandschutz erfolgt nur, wenn Sie die allgemeinen Voraussetzungen sowie die besonderen Voraussetzungen für diesen Fachbereich (unter anderem Nachweis der Berufserfahrung und der besonderen Kenntnisse) erfüllen und nachweisen. Das Prüfungsverfahren zur Anerkennung beinhaltet eine schriftliche und eine mündliche Prüfung.




Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Angaben zur Person und zum Geschäftssitz
  • Angaben zur Berufsausübung
  • Angaben zur Erfüllung der besonderen Voraussetzungen nach § 16 PPVO (unter anderem fünf Jahre Erfahrung, Ausführung von insbesondere Sonderbauten unterschiedlicher Art mit höherem brandschutztechnischen Schwierigkeitsgrad)
  • Geburtsurkunde
  • Lebenslauf
  • Kopie der Abschluss- und Befähigungszeugnisse
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Referenzobjektliste mit mindestens zehn Sonderbauvorhaben unterschiedlicher Art

Nach Eingang des Schreibens mit der Bitte um Übersendung der Antragsunterlagen zur Anerkennung erhält der Antragsteller von der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein ein Anschreiben mit Antragsformular und die Aufforderung die nach den §§ 4 und 16 PPVO erforderlichen Unterlagen und Nachweise vorzulegen.




Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Antragsfrist.

Es besteht eine Frist zur Abgabe der von dem Prüfungsausschuss angeforderten Brandschutznachweise; diese Frist wird dem Antragsteller im Bestätigungsschreiben der anerkennenden Stelle mitgeteilt.




Was sollte ich noch wissen?

Prüfsachverständige für den Brandschutz prüfen und bescheinigen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Brandschutznachweise unter Beachtung der Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr. Sie haben die zuständige Brandschutzdienstelle zu beteiligen und deren Anforderungen bezüglich der Brandschutznachweise zu würdigen. Prüfsachverständige für Brandschutz überwachen die ordnungsgemäße Bauausführung hinsichtlich der von ihnen oder einer oder einem anderen Prüfsachverständigen für Brandschutz geprüften und bescheinigten Brandschutznachweise.

Die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen bilden einen gemeinsamen Prüfungsausschuss für die Anerkennung von Prüfingenieuren/ Prüfsachverständigen für Brandschutz.




An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Architekten- und Ingenieurkammer (AIK) Schleswig-Holstein.




Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anzahl der Antragsteller des jeweiligen Anerkennungsverfahrens. Die Gebühr liegt zwischen 3.000,00 Euro und 4.000,0 Euro.




Rechtsgrundlage
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